Mustervertrag zwischen ambulanten Einrichtungen und kooperierenden Diensten
Böhme, H. · Pflegen Ambulant, Melsungen · 1996 · Heft 8 · S. 41 bis 46
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele ambulante Pflegeeinrichtungen haben einen integrierten hauswirtschaftlichen Dienst oder eine Nachbarschaftshilfe, und dieser Dienst wird von einer Einsatzleiterin geleitet. Andere Sozialstationen wiederum lassen die hauswirtschaftlichen Leistungen von einem kooperierenden Dienst erbringen. Hierzu wurde z.B. vom Diakonischen Werk Württemberg ein Musterkooperationsvertrag erarbeitet, der insbesondere die Voraussetzungen des § 71 Abs.1 SGB XI und des Rahmenvertrages nach § 75 Abs. 1 SGB XI erfüllen soll. Dieser Musterkooperationsvertrag wird im folgenden Bericht vorgestellt.