Wann beginnt das Lebensrecht? Abtreibung
Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1996 · Heft 8 · S. 1526 bis 1527
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Scharfe Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 28 Mai 1993 in der Abtreibungsfrage übte auf einer Tagung im fränkischen Kloster Banz der Mainzer Rechtsphilosoph Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster. Er befand sich damit völlig im Einklang mit dem Veranstalter, dem Verein Ärzte für das Leben. Auf wenig Gegenliebe stieß er dagegen mit seiner These, daß das Lebensrecht erst mit der Geburt beginnen solle, da bei dem Ungeborenen kein Ichbewußtsein und damit auch kein Lebensinteresse gegeben sei. Auf dem Seminar ging es außerdem unter anderem um die Hirntoddiskussion.