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Wann beginnt das Lebensrecht? Abtreibung

Klinkhammer, G. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1996 · Heft 8 · S. 1526 bis 1527

Dokument
38602
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Klinkhammer, G.
Ausgabe
Heft 8 / 1996
Jahrgang 93
Seiten
1526 bis 1527
Erschienen: 1996-08-26 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Scharfe Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 28 Mai 1993 in der Abtreibungsfrage übte auf einer Tagung im fränkischen Kloster Banz der Mainzer Rechtsphilosoph Prof. Dr. Dr. Norbert Hoerster. Er befand sich damit völlig im Einklang mit dem Veranstalter, dem Verein Ärzte für das Leben. Auf wenig Gegenliebe stieß er dagegen mit seiner These, daß das Lebensrecht erst mit der Geburt beginnen solle, da bei dem Ungeborenen kein Ichbewußtsein und damit auch kein Lebensinteresse gegeben sei. Auf dem Seminar ging es außerdem unter anderem um die Hirntoddiskussion.

Schlagworte

TOD BIOLOGISCHER TAGUNG SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH GESETZ Deutsches Ärzteblatt Köln