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Hochschulfinanzierung: Grundgesetzänderung vorerst gestoppt
Hibbeler, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 39 · S. 1907
Dokument
386189
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 39 | 28. September 2012 A 1907 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kann künftig Studien, die das Innovationspotenzial neuer Medizinprodukte überprüfen, mitfinanzieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Hersteller das Geld für die Studie nicht selbst aufbringen kann. Das hat der G-BA einstimmig beschlossen. „Wir wollen, dass Innovationen nicht daran scheitern, dass die Unternehmen die Kosten für die Studien nicht aufbringen können“, sagte der
Schlagworte
Hochschulfinanzierung
Grundgesetzänderung
G-BA
Medizinprodukte
Innovationspotenzial
Kooperationsverbot
Bundesrat
Gesundheitswesen
Forschung
Finanzierung
seltene Erkrankungen
Hochschulmedizin
Health Care Financing
Legislation
Medical
Medical Innovation