CareLit Fachartikel
Spezialisierte Behandlungsmethoden und ärtzliches Werberecht - Der Arzt im Spannungsfeld zwischen Patiennteninformation und unzulässiger Werbung
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1996 · Heft 8 · S. 12 bis 16
Dokument
38621
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ärzte unterliegen grundsätzlichen dem allgemeinen Verbot jeglicher Werbung für sich oder andere Ärzte. Als Nachteil daraus ergibt sich jedoch, das dem Patienten, wenn es dem Arzt nicht gestattet ist, in größerem Umfange sachliche Patienteninformation zu betreiben, neue und spezialisierte Behandlungsmethoden kaum zugänglich gemacht werden.
Schlagworte
MARKETING
RECHT
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt