Schlusswort
Zobel, C.; Bovenschulte, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Schlusswort wird den Kollegen für ihre wertvollen Hinweise gedankt, die die Intention des Übersichtsartikels betonen. MRT-Untersuchungen bei Schrittmacherpatienten sind nicht mehr absolut kontraindiziert, jedoch muss im Einzelfall abgewogen werden, ob die potenziellen Risiken den Nutzen überwiegen. Die Risikobewertung ist komplex, da zahlreiche Schrittmachersysteme und Sonden sowie deren Kombinationen existieren. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zulassung eines Gesamtsystems für MRT-Untersuchungen verloren gehen kann, wenn MRT-taugliche Aggregate mit nicht-MRT-tauglichen Sonden