CareLit Fachartikel
Stabilisierungsgesetz ´96 beschert Erlösausgleich mit Tücken Vorsicht bei Leistungsstrukturverschiebungen!
Kröger, J.; Lipp, C. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1996 · Heft 8 · S. 583 bis 586
Dokument
38633
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf den ersten Blick erscheint die Anwendung des Erlösausgleichs des § 3 Abs. 2 Stabilisierungsgesetz 1996 (StabG ´96) unproblematisch: Mehrerlöse werden vollständig ausgeglichen, bei Mindererlösen erfolgt ein Ausgleich von 75% im Budgetbereich und von 50% im Pauschalentgeltbereich. Der Erlösauagleich des StabG ´96 birgt ledoch seine Tücken.
Schlagworte
PFLEGESATZ
KRANKENHAUS
RECHT
GESETZ
Krankenhaus Umschau
Kulmbach