CareLit Fachartikel
Statut der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 29 · S. 1509
Dokument
386611
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 29 – 30 | 23. Juli 2012 A 1509 § 1 Zentrale Ethikkommission (1) Bei der Bundesärztekammer wird eine unabhängige und multidisziplinär zusammengesetzte „Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)“ errichtet. (2) Die Kommission ist in ihrer Meinungsbildung und Entscheidungsfindung unabhängig. Sie hat dabei die Werteordnung des Grundgesetzes, wie sie insbesondere für die
Schlagworte
Ethikkommission
medizinische Ethik
Menschenwürde
biomedizinische Forschung
multidisziplinär
Stellungnahmen
Empfehlungen
Rechtswissenschaften
Philosophie
Sozialwissenschaften
Naturwissenschaften
medizinische Fakultäten
Ethics
Medical Ethics
Biomedical Research
Human Rights