CareLit Fachartikel

Anlage 9. 1 – Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten Ergänzung um MRSA-Leistungen – Änderung der Anlage 9. 1 (Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten) der…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 29 · S. 1 bis 1

Dokument
386612
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 29 / 2012
Jahrgang 44
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1510 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 29 – 30 | 23. Juli 2012 tralen Ethikkommission. Der Vorstand der Zentralen Ethikkommission besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. (2) Die Wahlen finden in einer Sitzung gemäß § 7 Abs. 1 statt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erhält. Stimmenthaltungen zählen nicht mit. (3) Der Vorstand bereitet die Beschlüsse der Zentralen Ethikkommission vor. Er

Schlagworte

chronische Niereninsuffizienz MRSA Ethikkommission Bundesärztekammer Versorgung Diagnostik ambulante Therapie Vergütungsvereinbarung Kassenärztliche Vereinigung Beschlussfassung Kidney Failure Chronic Methicillin-Resistant Staphylococcus aureus Ethics Committees Medical Ethics Health Care Costs