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Anlage 9. 1 – Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten Ergänzung um MRSA-Leistungen – Änderung der Anlage 9. 1 (Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten) der…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 29 · S. 1 bis 1
Dokument
386612
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1510 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 29 – 30 | 23. Juli 2012 tralen Ethikkommission. Der Vorstand der Zentralen Ethikkommission besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. (2) Die Wahlen finden in einer Sitzung gemäß § 7 Abs. 1 statt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erhält. Stimmenthaltungen zählen nicht mit. (3) Der Vorstand bereitet die Beschlüsse der Zentralen Ethikkommission vor. Er
Schlagworte
chronische Niereninsuffizienz
MRSA
Ethikkommission
Bundesärztekammer
Versorgung
Diagnostik
ambulante Therapie
Vergütungsvereinbarung
Kassenärztliche Vereinigung
Beschlussfassung
Kidney Failure
Chronic
Methicillin-Resistant Staphylococcus aureus
Ethics Committees
Medical Ethics
Health Care Costs