CareLit Fachartikel
Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 27 · S. 1 bis 1
Dokument
386687
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1458 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 27 – 28 | 9. Juli 2012 Ein griff auf Drängen des vom Hausarzt unzureichend vorinformierten Patienten durchgeführt hat“. (6) Für den Chefarzt einer Abteilung gilt die „Allzuständigkeit“ dahingehend, dass es keinen fachlich-sach lichen Bereich gibt, der sich seiner Kompetenz entzieht („Chefarzt prinzip“) (1). Um die dem Facharztstandard entsprechende Patientenversorgung zu gewährleisten, hat der Chefarzt dabei unter anderem ärzt liche Anordnungen
Schlagworte
Heilmittelwerbegesetz
Venenuntersuchung
Klinikprivileg
Patientenversorgung
ärztliche Leistung
Werbung
Zuwendung
interdisziplinäre Zusammenarbeit
Health Care Reform
Medical Legislation
Medical Ethics
Patient Care
Medical Services
Health Policy
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