Selbstschädigung kein Anlass zur Fixierung
Steinert, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autoren danken für die rechtsmedizinische Analyse, die sich hauptsächlich auf Patienten in Alten- und Pflegeheimen konzentriert. Es wird jedoch widersprochen, dass Fixierungen in der Psychiatrie hauptsächlich zur Vermeidung von Selbstbeschädigungen und suizidalen Handlungen eingesetzt werden. Die zitierten Studien belegen dies nicht. Fixierungen gelten in der Psychiatrie, abgesehen von Extremfällen, als unangemessen und sollten durch qualifizierte Betreuung ersetzt werden. Besonders betroffen sind Menschen mit Demenz, die häufig zur Verhinderung von Stürzen fixiert werden. Bei anderen