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Abrechnungsbetrug bei nicht persönlich erbrachten Leistungen
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
387221
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 942 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 18 | 4. Mai 2012 Ein Arzt, der nicht persönlich erbrachte Leistungen im Bereich Speziallabor abrechnet, begeht Abrechnungsbetrug. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Arzt für Allgemeinmedizin hatte mit verschiedenen unrichtigen Abrechnungen versucht, sich neben den Honoraransprüchen eine auf Dauer gerichtete Einnahmemöglichkeit zu verschaffen. So hat er in Absprache mit Patienten Rechnungen gestellt, obwohl er keine Leistungen
Schlagworte
Abrechnungsbetrug
nicht persönlich erbrachte Leistungen
Arzt
Speziallabor
GOÄ
Vermögensschaden
Täuschung
Laborleistungen
Gebührenordnung
strafrechtliche Beurteilung
Fraud
Medical Services
Physicians
Laboratories
Health Care Costs
Legal Issues