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Abrechnungsbetrug bei nicht persönlich erbrachten Leistungen

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
387221
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 18 / 2012
Jahrgang 44
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 942 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 18 | 4. Mai 2012 Ein Arzt, der nicht persönlich erbrachte Leistungen im Bereich Speziallabor abrechnet, begeht Abrechnungsbetrug. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Arzt für Allgemeinmedizin hatte mit verschiedenen unrichtigen Abrechnungen versucht, sich neben den Honoraransprüchen eine auf Dauer gerichtete Einnahmemöglichkeit zu verschaffen. So hat er in Absprache mit Patienten Rechnungen gestellt, obwohl er keine Leistungen

Schlagworte

Abrechnungsbetrug nicht persönlich erbrachte Leistungen Arzt Speziallabor GOÄ Vermögensschaden Täuschung Laborleistungen Gebührenordnung strafrechtliche Beurteilung Fraud Medical Services Physicians Laboratories Health Care Costs Legal Issues