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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Dokument
387392
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 766 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 15 | 13. April 2012 Betreuter nicht drohender „irreversibler“ Gesundheitsschäden. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut in § 1906 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB bedarf es der Gefahr, dass der Betroffene sich einen „erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt“. Eine Zwangsbehandlung ist auch nicht per se ausgeschlossen, wenn der Patient dies im Vorfeld in einer Patientenverfügung bestimmt hat – so aber steht es in dem Artikel. Vielmehr muss die
Schlagworte
Gesundheitsschäden
Zwangsbehandlung
Patientenverfügung
Geschäftsfähigkeit
PsychKG
Verfassungswidrigkeit
Gesellschaftsarzt
private Krankenversicherung
Qualitätssicherung
HNO-Bereich
Hörgeräteindustrie
Health Status
Informed Consent
Mental Competency
Patient Rights
Psychiatry