CareLit Fachartikel
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Neuropsychologische Therapie
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 12 · S. 607 bis 609
Dokument
387623
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 12 | 23. März 2012 A 607 Dauer, Art und Umfang: Wie erfolgt die Therapie? ●Die neuropsychologische Therapie ist nicht antragspflichtig. Der Beginn der Behandlung ist lediglich der Krankenkasse anzuzeigen und zwar spätestens mit Abschluss der probatorischen Sitzungen. ●Die neuropsychologische Therapie kann in Form von Einzeloder Gruppenbehandlung mit maximal fünf Patienten durchgeführt werden (§ 7 der Anlage). ●Die Behandlung kann auch außerhalb der
Schlagworte
neuropsychologische Therapie
Diagnostik
Behandlung
Kassenärztliche Vereinigung
Qualitätssicherung
ambulante Versorgung
Indikation
Therapieplan
Hirnschädigung
kognitive Störungen
Neuropsychology
Psychotherapy
Cognitive Therapy
Brain Injuries
Quality Assurance
Health Care