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Randnotiz: Schön für die neue Karte
Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 8 · S. 345
Dokument
387820
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 8 | 24. Februar 2012 A 345 Genitalverstümmelung sollte als schwere Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden können, damit höhere Strafen und bessere Verjährungsregelungen greifen als bisher. Zudem sollte sie in den Katalog der Auslandsstraftaten aufgenommen werden. Dann könnte das deutsche Strafrecht ange wendet werden, wenn Mädchen zur Beschneidung vorübergehend ins Ausland gebracht werden. Das fordert die Bundestagsfraktion von
Schlagworte
Genitalverstümmelung
Körperverletzung
Strafgesetzbuch
Bundestagsfraktion
Meldepflicht
Ärzte
Gynäkologie
Radiologie
Patientenversorgung
Gesundheitskarte
Female Genital Mutilation
Legal Aspects
Medical Education
Patient Education
Radiology
Health Care Reform