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Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 268. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 3 · S. 1 bis 1
Dokument
388216
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 118 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 3 | 20. Januar 2012 5. Abschnitt III. wird wie folgt geändert: a) Im ersten Satz wird das Wort „sind“ gestrichen und das Wort „Bei“ durch die Wörter „Für das Jahr 2011 sind bei“ ersetzt. b) Im zweiten Satz werden die Wörter „für die Jahre 2011 und 2012“ durch die Wörter „für das Jahr 2011“ ersetzt. 6. Im Titel des Technischen Anhangs zu Abschnitt III. des Beschlusses wird die Jahreszahl 2012 in 2011 geändert. Dementsprechend werden alle Bezüge
Schlagworte
Bewertungsausschuss
Einheitlicher Bewertungsmaßstab
EBM
Gebührenordnungsposition
geistige Entwicklungsstörung
chromosomale Aberrationen
Fortbildung
Pharmakogenetik
individualisierte Therapie
Health Care Reform
Health Policy
Medical Audit
Medical Records
Health Services Research
Drug Therapy
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