Ärtze zwischen Haftung und Sparzwang
Scholz, R. · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1996 · Heft 9 · S. 1643 bis 1644
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ärtzliche Haftung für Behandlungsfehler, zu denen auch die Unterlassung medizinisch indizierter Behandlungsmaßnahmen gehört, hat angesichts einer rasanten Entwicklung neuer medizinischer und technischer Verfahren zu immer höheren medizinischen Standards und entsprechend erhöhter ärztlicher Verantwortung geführt. Darüber hinaus wirft nun das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) die Frage auf, ob und inwieweit eine Behandlungsmaßnahme unter dem Einfluß von Budgetierung und Wirtschaftlichkeitsgebot dann als unwirtschaftlich unterbleiben darf, wenn der Arzt sich mit der Unterlassung gegenüber dem Patienten einem erhö…