CareLit Fachartikel
Neuregelung Telekommunikationsüberwachung – Berufsgeheimnis
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
388281
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 62 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 1 – 2 | 9. Januar 2012 sind auf jeder Station ein Untersuchungsund Beratungszimmer vorzusehen, in dem vertrauliche Gespräche und Untersuchungen möglich sind. Raum, Zeit und Entlastung Den Ärzten muss ausreichend Zeit und Raum für Gespräche mit Patienten und Angehörigen zur Verfügung stehen. Wenn die Ärzte von berufsfremden Tätigkeiten wie der DRG-Kodierung oder dem Organisieren und Einheften von Befunden entlastet werden, etwa durch den Einsatz
Schlagworte
Telekommunikationsüberwachung
Berufsgeheimnis
Datenschutz
Patientenversorgung
Ärzte
Vertraulichkeit
Grundrechte
Verfassungsgericht
Vertrauen
Kommunikation
Patienten
Berufszufriedenheit
Confidentiality
Privacy
Physician-Patient Relations
Telemedicine