CareLit Fachartikel

Neuregelung Telekommunikationsüberwachung – Berufsgeheimnis

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2012 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
388281
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 44
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 62 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 109 | Heft 1 – 2 | 9. Januar 2012 sind auf jeder Station ein Untersuchungsund Beratungszimmer vorzusehen, in dem vertrauliche Gespräche und Untersuchungen möglich sind. Raum, Zeit und Entlastung Den Ärzten muss ausreichend Zeit und Raum für Gespräche mit Patienten und Angehörigen zur Verfügung stehen. Wenn die Ärzte von berufsfremden Tätigkeiten wie der DRG-Kodierung oder dem Organisieren und Einheften von Befunden entlastet werden, etwa durch den Einsatz

Schlagworte

Telekommunikationsüberwachung Berufsgeheimnis Datenschutz Patientenversorgung Ärzte Vertraulichkeit Grundrechte Verfassungsgericht Vertrauen Kommunikation Patienten Berufszufriedenheit Confidentiality Privacy Physician-Patient Relations Telemedicine