CareLit Fachartikel
Keine Übernahme von Pflichtbeiträgen für Kammer durch den Dienstherrn
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 51 · S. 2785
Dokument
388330
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 108 | Heft 51 – 52 | 26. Dezember 2011 A 2785 Ein Beamter hat keinen Anspruch auf Übernahme seiner Kammerbeiträge durch den Dienstherrn. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein Oberpsychologierat, der als therapeutischer Leiter im Strafvollzug tätig ist. Er hatte erfolglos die Übernahme der von ihm infolge seiner Approbation als Psychologischer Psychotherapeut zu entrichtenden Pflichtbeiträge an die Landespsychotherapeutenkammer
Schlagworte
Pflichtbeiträge
Dienstherr
Kammer
Beamter
Bundesverwaltungsgericht
Psychologischer Psychotherapeut
Fürsorgepflicht
Pressearbeit
Gesundheitskommunikation
Medienarbeit
Health Policy
Psychotherapy
Legal Issues
Public Relations
Social Welfare
Professional Organizations