CareLit Fachartikel
Druck durch Rechtslage Strafund zivilrechtliche Verantwortung des Umweltbeauftragten
Krankenhaus Technik, Landsberg · 1996 · Heft 9 · S. 37 bis 38
Dokument
38840
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Umweltgesetzgebung enthält keine besondern Vorschriften über die strafund zivilrechtliche Verantwortung des Umweltbeauftragten. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, daß keine haftungsoder strafrechtlichen Ansprüche an den Beauftragten gestellt werden können.
Schlagworte
BERUF
SONST
ABFALLENTSORGUNG
STRAFRECHT
ZIVILRECHT
HAFTUNGSRECHT
RECHT UND PFLICHT
UMWELT
Krankenhaus Technik
Landsberg