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Entschliessungen zum Tagesordnungspunkt V: Änderung des § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Dokument
389946
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1316 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 108 | Heft 23 | 10. Juni 2011 oder selbst zu finanzieren sind, nicht der Intention der Weiterbildungsordnung. Der 114. Deutsche Ärztetag fordert die Landesärztekammern und die Fachgesellschaften auf, Gestaltung und Umsetzung der Weiterbildungsordnung so anzulegen, dass solche Fehlentwicklungen abgestellt bzw. künftig vermieden werden. Die Weiterbildungsbefugten werden aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die durch sie zu
Schlagworte
Weiterbildung
Allgemeinmedizin
Kurarzt
Badearzt
Quereinstieg
Evaluation
MWBO
Landesärztekammer
Facharzt
Unterstützung
Geschäftsordnung
Education
Medical
General Practice
Medical Staff
Hospital