CareLit Fachartikel
Das Recht folgt der Entwicklung in der Geriatrischen Rehabilitation nur zögerlich
Quaas, M. · Heim und Pflege, Kulmbach · 1996 · Heft 1 · S. 8 bis 13
Dokument
38995
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Geriatrisierung der Medizin, d. h. die Anpassung von Krankenhausabteilungen an die Bedürfnisse der alten Patienten, wird zwangsläufig zu einer vollständigen oder teilweisen Umwandlung von internistischen in geriatrische Abteilungen führen. Insgesamt besteht in der geriatrischen Versorgung ein großer Nachholbedarf. Die Pflegeversicherung mit ihrer Forderung Rehabilitation vor Pflege wird die Aufgaben der geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen zusätzlich deutlich vermehren. Der gesetzliche Auftrag zum Bettenabbau ( 17a KHG) ist ein Teil davon.
Schlagworte
LEISTUNG
GERIATRIE
REHABILITATIONSEINRICHTUNG
RECHT
KRANKENHAUSGESETZE/VERORDNUNGEN
REHABILITATION
Heim und Pflege
Kulmbach