CareLit Fachartikel

Das Recht folgt der Entwicklung in der Geriatrischen Rehabilitation nur zögerlich

Quaas, M. · Heim und Pflege, Kulmbach · 1996 · Heft 1 · S. 8 bis 13

Dokument
38995
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heim und Pflege, Kulmbach
Autor:innen
Quaas, M.
Ausgabe
Heft 1 / 1996
Jahrgang 27
Seiten
8 bis 13
Erschienen: 1996-10-01 00:00:00
ISSN
0941-8172
DOI

Zusammenfassung

Die Geriatrisierung der Medizin, d. h. die Anpassung von Krankenhausabteilungen an die Bedürfnisse der alten Patienten, wird zwangsläufig zu einer vollständigen oder teilweisen Umwandlung von internistischen in geriatrische Abteilungen führen. Insgesamt besteht in der geriatrischen Versorgung ein großer Nachholbedarf. Die Pflegeversicherung mit ihrer Forderung Rehabilitation vor Pflege wird die Aufgaben der geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen zusätzlich deutlich vermehren. Der gesetzliche Auftrag zum Bettenabbau ( 17a KHG) ist ein Teil davon.

Schlagworte

LEISTUNG GERIATRIE REHABILITATIONSEINRICHTUNG RECHT KRANKENHAUSGESETZE/VERORDNUNGEN REHABILITATION Heim und Pflege Kulmbach