CareLit Fachartikel
Zitat der Woche
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
390125
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 1088 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 108 | Heft 20 | 20. Mai 2011 Versicherte der insolventen CityBKK dürfen nicht von anderen Krankenkassen abgewiesen werden. Dies machte das Bundesgesundheitsministerium in Berlin am 16. Mai erneut deutlich. Es sei gesetzwidrig, wenn Versicherte ab gewiesen würden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Die Versicherten hätten die Möglichkeit, sich bis Mitte Juli bei einer der anderen 155 gesetzlichen Krankenkassen zu melden. Dort müssten sie unabhängig
Schlagworte
CityBKK
Krankenkassen
Insolvenz
Gesundheitsministerium
Beipackzettel
Arzneimittel
Patienteninformation
Werbung
Europäischer Gerichtshof
Versicherte
Health Insurance
Bankruptcy
Patient Safety
Drug Labeling
Pharmaceutical Preparations
Health Policy