Karpaltunnelsyndrom als Berufskrankheit
Giersiepen, K.; Spallek, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Das Karpaltunnelsyndrom (KTS) wird seit 2003 in der europäischen Berufskrankheitenliste geführt und besetzte im Jahr 2001 Rang 6 der in der Europäischen Union anerkannten Berufskrankheiten. Bislang war in Deutschland eine Anerkennung als Berufskrankheit nicht möglich. Im Juli 2009 hat der ärztliche Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eine wissenschaftliche Begründung zur Anerkennung des KTS als Berufskrankheit veröffentlicht. Methodik: Selektive Literaturübersicht, die sich mit dem Zusammenhang zwischen beruflichen Tätigkeiten und dem Auftreten eines KTS befasst. Er…