CareLit Fachartikel

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in § 8 und in Anlage III: Alkoholhaltige Arzneimittel zur oralen Anwendung

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 10 · S. 1 bis 1

Dokument
390842
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 10 / 2011
Jahrgang 43
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 546 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 108 | Heft 10 | 11. März 2011 die Anwendung und die eingesetzten Dosierungen strikt an den zugelassenen Indikationen orientieren. Die beiden Substanzen sollten nur zur Zweitlinienbehandlung eingesetzt werden und eine Anwendung bei Kindern unter zwei Jahren sowie bei immungeschwächten Patienten muss vermieden werden. Während der Behandlung sollte die Haut nicht dem (natürlichen oder künstlichen) Sonnenlicht ausgesetzt werden. Bei längerfristiger Anwendung

Schlagworte

Arzneimittelrichtlinie alkoholhaltige Arzneimittel orale Anwendung Zweitlinienbehandlung Kinder Lebererkrankungen Epilepsie Schwangerschaft Hautveränderungen Nebenwirkungen Drug Therapy Alcoholism Epilepsy Liver Diseases Pregnancy Skin Neoplasms