CareLit Fachartikel
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in § 8 und in Anlage III: Alkoholhaltige Arzneimittel zur oralen Anwendung
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
390842
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 546 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 108 | Heft 10 | 11. März 2011 die Anwendung und die eingesetzten Dosierungen strikt an den zugelassenen Indikationen orientieren. Die beiden Substanzen sollten nur zur Zweitlinienbehandlung eingesetzt werden und eine Anwendung bei Kindern unter zwei Jahren sowie bei immungeschwächten Patienten muss vermieden werden. Während der Behandlung sollte die Haut nicht dem (natürlichen oder künstlichen) Sonnenlicht ausgesetzt werden. Bei längerfristiger Anwendung
Schlagworte
Arzneimittelrichtlinie
alkoholhaltige Arzneimittel
orale Anwendung
Zweitlinienbehandlung
Kinder
Lebererkrankungen
Epilepsie
Schwangerschaft
Hautveränderungen
Nebenwirkungen
Drug Therapy
Alcoholism
Epilepsy
Liver Diseases
Pregnancy
Skin Neoplasms