CareLit Fachartikel
Ambulante Kodierrichtlinien: Restund Folgezustände von Erkrankungen
KBV · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 8 · S. 391 bis 393
Dokument
390948
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Möglichkeiten zur Kodierung von Restund Folgezuständen von Erkrankungen nach den Regelungen aus der ICD-10-GM werden durch die ambulanten Kodierrichtlinien erläutert und eindeutig geregelt. Gibt es einen spezifischen Kode für die verbleibende Krankheitssituation, zum Beispiel „Restoder Folgezustände“ einer früheren Erkrankung, dann ist dieser zu nehmen. Der Kode erhält das Zusatzkennzeichen „G“ (nicht „Z“).
Schlagworte
Gesundheit
Pflege
Deutsches Ärzteblatt