CareLit Fachartikel

Ambulante Kodierrichtlinien: Restund Folgezustände von Erkrankungen

KBV · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 8 · S. 391 bis 393

Dokument
390948
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
KBV
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 43
Seiten
391 bis 393
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Die Möglichkeiten zur Kodierung von Restund Folgezuständen von Erkrankungen nach den Regelungen aus der ICD-10-GM werden durch die ambulanten Kodierrichtlinien erläutert und eindeutig geregelt. Gibt es einen spezifischen Kode für die verbleibende Krankheitssituation, zum Beispiel „Restoder Folgezustände“ einer früheren Erkrankung, dann ist dieser zu nehmen. Der Kode erhält das Zusatzkennzeichen „G“ (nicht „Z“).

Schlagworte

Gesundheit Pflege Deutsches Ärzteblatt