CareLit Fachartikel
Auslagenersatz: Wann ist ein Beleg erforderlich?
Ulmer, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
390995
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 422 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 108 | Heft 8 | 25. Februar 2011 In § 10 der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist geregelt, dass neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren die Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel und sonstige Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, gesondert berechnet werden können. Demgegenüber sind die Kosten von Materialien, die für eine mehrfache
Schlagworte
Auslagenersatz
Beleg
GOÄ
Arzneimittel
Rechnungsstellung
Nachweispflicht
Selbstkostenpreise
Patientenvertrauen
Reimbursement
Medical Fees
Drug Costs
Patient Care
Medical Records
Evidence-Based Medicine
Deutsches Ärzteblatt