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Auslagenersatz: Wann ist ein Beleg erforderlich?

Ulmer, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2011 · Heft 8 · S. 1 bis 1

Dokument
390995
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Ulmer, M.
Ausgabe
Heft 8 / 2011
Jahrgang 43
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 422 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 108 | Heft 8 | 25. Februar 2011 In § 10 der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist geregelt, dass neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren die Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel und sonstige Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, gesondert berechnet werden können. Demgegenüber sind die Kosten von Materialien, die für eine mehrfache

Schlagworte

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