CareLit Fachartikel

Einsatz von Großgeräten gehört zum Unternehmer-Risiko des Arztes

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1996 · Heft 1 · S. 11 bis 12

Dokument
39121
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1996
Jahrgang 8
Seiten
11 bis 12
Erschienen: 1996-10-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Auch wenn eine Kassenärztliche Vereinigung einem Arzt rechtswidrig die Zustimmung zur Erbringung von Leistungen mit einem Computertomographen verweigert, ist dies kein enteignungsgleicher Eingriff. Erläuterungen zu einem Urteil des Bungesgerichtshofes, AZ: III ZR 224/94.

Schlagworte

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG RADIOLOGIE CT RECHTSPRECHUNG Der Arzt und sein Recht Frankfurt