CareLit Fachartikel
Einsatz von Großgeräten gehört zum Unternehmer-Risiko des Arztes
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1996 · Heft 1 · S. 11 bis 12
Dokument
39121
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch wenn eine Kassenärztliche Vereinigung einem Arzt rechtswidrig die Zustimmung zur Erbringung von Leistungen mit einem Computertomographen verweigert, ist dies kein enteignungsgleicher Eingriff. Erläuterungen zu einem Urteil des Bungesgerichtshofes, AZ: III ZR 224/94.
Schlagworte
KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG
RADIOLOGIE
CT
RECHTSPRECHUNG
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt