CareLit Fachartikel

Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst bei einer weiteren Praxis

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 49 · S. 2471

Dokument
391633
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 49 / 2010
Jahrgang 42
Seiten
2471
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 49 | 10. Dezember 2010 A 2471 Ärzte, die ambulant ärztlich tätig sind, sind verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Dies gilt auch für einen Arzt, der in mehreren Praxen tätig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem einstweiligen Verfahren entschieden. Der Arzt hatte sich gegen die Heranziehung zum Notfalldienst gewehrt. Er betreibt seit November 2009 zusätzlich eine privatärztliche Praxis, in der er ausschließlich

Schlagworte

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