CareLit Fachartikel
Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst bei einer weiteren Praxis
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 49 · S. 2471
Dokument
391633
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 49 | 10. Dezember 2010 A 2471 Ärzte, die ambulant ärztlich tätig sind, sind verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Dies gilt auch für einen Arzt, der in mehreren Praxen tätig ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem einstweiligen Verfahren entschieden. Der Arzt hatte sich gegen die Heranziehung zum Notfalldienst gewehrt. Er betreibt seit November 2009 zusätzlich eine privatärztliche Praxis, in der er ausschließlich
Schlagworte
Notfalldienst
Arzt
ambulant
Psychotherapeut
Vertragsarzt
Ärztemangel
Work-Life-Balance
familienfreundlich
Beruf
Versorgung
Zulassungsverordnung
Ärzteschaft
Emergency Medical Services
Physicians
Psychotherapy
Health Care Reform