CareLit Fachartikel
Lädiertes oder verschollenes Reisegepäck: Rechtzeitig reklamieren
WZ · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 34 · S. 1 bis 1
Dokument
392591
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 34 – 35 | 30. August 2010 [127] B E R U F LÄDIERTES ODER VERSCHOLLENES REISEGEPÄCK Rechtzeitig reklamieren Bei Urlaubsund Geschäftsreisen werden pro Jahr etwa 25 Millionen Gepäckstücke beschädigt oder gehen gar verloren. Geschädigte Reisende sollten den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks so schnell wie möglich reklamieren, am besten noch vor Verlassen der Gepäckausgabe, rät die Europäische Reiseversicherung ERV. Wer Schäden an Koffern oder das
Schlagworte
Gepäckverlust
Reklamation
Airlines
Palliativversorgung
Klinikclowns
Weiterbildung
Steuerrecht
Kinderbetreuungskosten
Beruf und Familie
ambulante Versorgung
Travel
Baggage
Patient Care Team
Palliative Care
Child Care
Health Care Costs