CareLit Fachartikel
Verweigerte Kommunikation mit der Bezirksärztekammer
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 31 · S. 1543
Dokument
392735
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 31 – 32 | 9. August 2010 A 1543 D ie Rückvergütung eines Teilbetrags an einen Beteiligten eines Geschäfts durch einen anderen Beteiligten (Kick-back) gibt es nicht nur bei Banken und Versicherungen, sondern ebenso im Gesundheitswesen. Man findet sie als gesellschaftsvertragliche Regelung bei Teilgemeinschaftspraxen oder Gemeinschaftspraxen, als medizindienstvertragliche Zuweisung gegen einen anderen Auftrag, als Maklerhonorar und sogar als gesetzliche
Schlagworte
Rückvergütung
Kick-back
Ärztekammer
berufswidrig
Geldbuße
Patienten
rechtliche Grenzen
Kooperationen
unlauter
Bestechlichkeit
Physician's Ethics
Fraud
Medical Ethics
Professional Misconduct
Patient Safety
Health Care Reform