CareLit Fachartikel
Gesundheitskarte: Gesetz zum Stammdatenabgleich auf dem Weg
Hillienhof, A.; Krüger-Brand, H.E. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 25 · S. 1237
Dokument
393037
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 25 | 25. Juni 2010 A 1237 Ärzte sollen verpflichtet werden, die Versichertenstammdaten ihrer Patienten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online abzugleichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundestag beschlossen (siehe dazu „Raus aus der Isolation“ in diesem Heft). Die neue Regelung des GKV-Änderungsgesetzes sieht vor, dass die Krankenkassen Online-Dienste anbieten, mit denen die Leistungserbringer die Gültigkeit der Daten
Schlagworte
Gesundheitskarte
Stammdatenabgleich
Ärzte
Krankenkassen
Telematikinfrastruktur
Honorare
ambulante Leistungen
Überbürokratisierung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Plastinarium
Health Cards
Data Collection
Physicians
Health Insurance
Telemedicine
Ambulatory Care