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Bekanntmachungen: Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärz…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 18 · S. 877 bis 881
Dokument
393517
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 18 | 7. Mai 2010 A 877 Vorbemerkungen Ziele und Grenzen jeder medizinischen Maßnahme werden durch die Menschenwürde, das allgemeine Persönlichkeitsrecht einschließlich des Rechts auf Selbstbestimmung sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestimmt. Diese bilden auch die Grundlage der Auslegung aller Willensbekundungen der Patienten1. Jede medizinische Maßnahme setzt in der Regel die Einwilligung des Patienten nach angemessener
Schlagworte
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Selbstbestimmung
ärztliche Praxis
Willensbekundung
Gesundheitsangelegenheiten
Betreuungsverfügung
Patientenrechte
Advance Directives
Informed Consent
Patient Advocacy
Patient Rights
Health Care Proxy
Ethics
Medical
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