CareLit Fachartikel
KBV-Prüfstelle: TÜV für Arztsoftware
Gauß, K.; Kurch-Bek, D. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 16 · S. 745
Dokument
393609
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 744 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 16 | 23. April 2010 KBV-PRÜFSTELLE TÜV für Arztsoftware Softwarehäuser müssen mit ihren Produkten regelmäßig zur Prüfstelle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Dies sichert einen reibungslosen Praxisbetrieb. A lle zwei Jahre zum TÜV – für Autobesitzer gehört das zur Routine, denn ohne eine gültige Plakette wird ihr Fahrzeug „stillgelegt“. Ähnlich ergeht es Herstellern von Pra xisverwaltungssystemen. Auch sie müssen ihre Produkte zulassen
Schlagworte
KBV
Arztsoftware
Zertifizierung
Praxissysteme
elektronische Abrechnung
Datenschutz
Datensicherheit
Softwarehäuser
Arzneimittelversorgung
Qualitätssicherung
Software
Health Care Quality
Health Care Reform
Medical Records Systems
Electronic Health Records
Health Information Technology