Gemeinsamer Bundesausschuss
Lundershausen, E. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das zentrale Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Er setzt sich aus Vertretern der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Patienten zusammen. Der G-BA ist verantwortlich für die Festlegung von Richtlinien zur medizinischen Versorgung, die Qualitätssicherung und die Bewertung neuer Behandlungsmethoden. Ziel ist es, eine einheitliche und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Der Ausschuss entscheidet über die Erstattungsfähigkeit von Leistungen und sorgt dafür, dass die medizinische Versorgung