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Gemeinsamer Bundesausschuss

Lundershausen, E. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 11 · S. 1 bis 1

Dokument
393994
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Lundershausen, E.
Ausgabe
Heft 11 / 2010
Jahrgang 42
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das zentrale Entscheidungsgremium der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Er setzt sich aus Vertretern der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen und Patienten zusammen. Der G-BA ist verantwortlich für die Festlegung von Richtlinien zur medizinischen Versorgung, die Qualitätssicherung und die Bewertung neuer Behandlungsmethoden. Ziel ist es, eine einheitliche und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Der Ausschuss entscheidet über die Erstattungsfähigkeit von Leistungen und sorgt dafür, dass die medizinische Versorgung

Schlagworte

Gemeinsamer Bundesausschuss Gesundheitsversorgung Qualitätssicherung medizinische Leistungen Entscheidungsträger Gesundheitspolitik Health Care Quality Health Policy Health Services Research Decision Making Health Care Costs Deutsches Ärzteblatt