CareLit Fachartikel
Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form war unzulässig
Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Dokument
394016
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 518 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 11 | 19. März 2010 Quer übers Gelände zum Chefarzt. Warten. Eintreten. Unterschrift. Weiter zur zentralen Ausgabestelle. Warten. Medikament nicht auf Vorrat. Handynummer mitgeteilt. Zurück zum Zimmer. Warten. Handy klingelt. Medikament da. Endlich. Die schwierigste Aufgabe ist die Suche nach Blutspendern. Denn wer regelmäßig Blut braucht, muss sich in der Türkei selbst kümmern. Der Blutgruppe meines Opas, A Rhesus negativ, gehören nur etwa
Schlagworte
Vorratsdatenspeicherung
Grundgesetz
Bundesverfassungsgericht
Telekommunikationsgesetz
Datenschutz
Patientenversorgung
Blutspende
medizinische Versorgung
Data Retention
Constitutional Law
Blood Donors
Health Care
Patient Care
Privacy
Legal Issues
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