CareLit Fachartikel
Leistung gestrichen – Auslagen trotzdem berechnen?
Pieritz, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Dokument
394074
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 460 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 10 | 12. März 2010 Angestellter einzustufen und damit wahlberechtigt. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird ein Wahlvorstand gewählt, anschließend erfolgt die eigentliche Wahl. Der Wahlvorstand besteht aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern und wird vom „alten“ Betriebsrat spätestens zehn Wochen vor Ablauf der Amtszeit bestellt. Besteht noch kein Betriebsrat und existiert auch kein übergeordneter
Schlagworte
Betriebsrat
Wahlvorstand
Wahlverfahren
Kündigungsschutz
GOÄ
Auslagen
Rechnungsstellung
Patienten
Gebührenordnung
ärztliche Leistung
Labor
Kündigung
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