CareLit Fachartikel
Attest ausstellen – wer bezahlt?
Pieritz, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 8 · S. 1 bis 1
Dokument
394209
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 360 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 8 | 26. Februar 2010 Attest ausstellen – wer bezahlt? Das Ausstellen diverser Atteste (wie zur Kindergartenoder Sporttauglichkeit) geht in aller Regel zulasten des privaten Auftraggebers und wird dann vom Arzt nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Für gesetzlich versicherte Patienten gilt, dass diese vor Erbringung der Wunschleistung „Attest“ schriftlich zustimmen müssen. Sie müssen darauf hingewiesen werden,
Schlagworte
Attest
Kosten
GOÄ
Patienten
Krankenkasse
Zustimmung
Beratung
Untersuchung
Medical Fees
Patient Consent
Health Insurance
Medical Records
Medical Ethics
Health Services Accessibility
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