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Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer: Die neue UN-Ko…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 7 · S. 297 bis 299
Dokument
394271
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 7 | 19. Februar 2010 A 297 Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete im Dezember 2006 die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung. 1 Die Konvention versteht sich als Konkretisierung der allgemeinen Menschenrechte angesichts der besonderen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung. Die Bundesregierung hat sie im März 2007 gezeichnet. Nachdem genügend Staaten sie ratifiziert haben, ist sie im Mai 2008 in Kraft
Schlagworte
UN-Konvention
Menschenrechte
Behinderung
Inklusion
Gesundheitsversorgung
ärztliche Verantwortung
Selbstbestimmung
Diskriminierung
Chancengleichheit
Ethikkommission
Teilhabe
Barrieren
Disability
Human Rights
Health Services Accessibility
Ethics