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Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer: Die neue UN-Ko…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2010 · Heft 7 · S. 297 bis 299

Dokument
394271
CareLit-ID
Jahr
2010
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 7 / 2010
Jahrgang 42
Seiten
297 bis 299
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 7 | 19. Februar 2010 A 297 Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete im Dezember 2006 die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung. 1 Die Konvention versteht sich als Konkretisierung der allgemeinen Menschenrechte angesichts der besonderen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung. Die Bundesregierung hat sie im März 2007 gezeichnet. Nachdem genügend Staaten sie ratifiziert haben, ist sie im Mai 2008 in Kraft

Schlagworte

UN-Konvention Menschenrechte Behinderung Inklusion Gesundheitsversorgung ärztliche Verantwortung Selbstbestimmung Diskriminierung Chancengleichheit Ethikkommission Teilhabe Barrieren Disability Human Rights Health Services Accessibility Ethics