CareLit Fachartikel
Zertifizierung von Rehakliniken: Drei Jahre Schonfrist
Hibbeler, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Dokument
394966
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
A 2296 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 106 | Heft 46 | 13. November 2009 ZERTIFIZIERUNG VON REHAKLINIKEN Drei Jahre Schonfrist Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde eine Zertifizierungspflicht für Rehakliniken beschlossen. Die Details dazu regelt nun eine Vereinbarung der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation. R osemarie Kläsges ist von ihrer Arbeit überzeugt – nicht weil sie muss oder weil ihr Tätigkeits bereich gesetzlich vorgeschrieben ist. Für sie ist Qualitätsmanagement (QM)
Schlagworte
Zertifizierung
Rehakliniken
Qualitätsmanagement
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
Übergangsfrist
Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation
Rehabilitation
Quality Assurance
Health Care
Health Care Reform
Health Policy
Social Welfare
Health Services Accessibility
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