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Unzulässige Werbung mit der Bezeichnung „Durchgangsarzt“

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
395087
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 45 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 2278 Deutsches Ärzteblatt | Jg. 106 | Heft 45 | 6. November 2009 lich Führung zu übernehmen. Das heißt vor allem, in Kontakt mit den Menschen zu gehen und zu kommunizieren. Es geht darum, Transparenz und Zielklarheit zu schaffen, Sicherheit zu geben, wo diese tatsächlich besteht, und Unsicherheiten oder Einschneidendes zu benennen, ohne es zu dramatisieren oder zu verharmlosen. Es geht auch darum, Machtkämpfe anzunehmen und zu klären und Konflikte zu erkennen, zu managen – und letztlich

Schlagworte

Durchgangsarzt unzulässige Werbung Ärzte Unfallversicherung Berufsgenossenschaften Facharzt irreführende Werbung Geldbuße Freiburg SGB Physicians Workers' Compensation Medical Malpractice Professional Misconduct Advertising Legal Liability