CareLit Fachartikel
Gesetzliche Unfallversicherung: Nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt
Rose, C. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Dokument
395630
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 37⏐11. September 2009 [139] BERUF W er nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin länger als eine Woche behandelt wird oder arbeitsunfähig ist, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, um die Kosten für eine Behandlung über die gesetzliche Unfallversicherung abrechnen zu können. Der D-Arzt legt die weitere Behandlung fest und steuert das Heilverfahren. Auf dieses Verfahren hat die gesetzliche Unfallversicherung VGB
Schlagworte
Durchgangsarzt
gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsunfall
Behandlung
Heilverfahren
Berufsgenossenschaft
Entschädigungsleistungen
Unfallchirurgie
H-Arztverfahren
medizinische Assistenzkräfte
Dokumentationspflichten
Occupational Health
Workers' Compensation
Accidents
Medical Assistance
Rehabilitation