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Gesetzliche Unfallversicherung: Nach einem Arbeitsunfall zum Durchgangsarzt

Rose, C. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
395630
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Rose, C.
Ausgabe
Heft 37 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 37⏐11. September 2009 [139] BERUF W er nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin länger als eine Woche behandelt wird oder arbeitsunfähig ist, muss in Deutschland einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen, um die Kosten für eine Behandlung über die gesetzliche Unfallversicherung abrechnen zu können. Der D-Arzt legt die weitere Behandlung fest und steuert das Heilverfahren. Auf dieses Verfahren hat die gesetzliche Unfallversicherung VGB

Schlagworte

Durchgangsarzt gesetzliche Unfallversicherung Arbeitsunfall Behandlung Heilverfahren Berufsgenossenschaft Entschädigungsleistungen Unfallchirurgie H-Arztverfahren medizinische Assistenzkräfte Dokumentationspflichten Occupational Health Workers' Compensation Accidents Medical Assistance Rehabilitation