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Anerkennung von Kindererziehungszeiten: Der Gesetzgeber bessert nach

Jung, M. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 36 · S. 1739

Dokument
395684
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Jung, M.
Ausgabe
Heft 36 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1739
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt | Jg. 106 | Heft 36 | 4. September 2009 A 1739 ANERKENNUNG VON KINDERERZIEHUNGSZEITEN Der Gesetzgeber bessert nach Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind, die aber die Wartezeit der gesetzlichen Rentenversicherung von 60 Monaten nicht erfüllt haben, können zur Erlangung einer Altersrente freiwillige Beiträge nachzahlen. A nfang 2008 hatte das Bundessozialgericht entschieden (Az. : B 13 R 64/06 R), dass die gesetzliche Rentenversicherung auch für

Schlagworte

Kindererziehungszeiten Altersrente gesetzliche Rentenversicherung freiwillige Beiträge Wartezeit Versorgungswerke Mütter Rentenanspruch Child Care Retirement Social Insurance Social Justice Family Policy Health Policy Deutsches Ärzteblatt