CareLit Fachartikel
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Markus, K. · Altenpflege, Hannover · 1996 · Heft 12 · S. 804 bis 809
Dokument
39576
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die zweite Runde im sogenannten Heimkostenprozeß ist entschieden. Der Heimträger muß das Entgelt, das aufgrund unwirksamer Erhöhungsverlangen geleistet wurde, zurückzahlen. Löst dies eine Lawine von Rückzahlungsforderungen aus? Ein Bericht über das diesbezügliche Urteil des OLG München vom 9. Oktober 1996 und seine Auswirkungen.
Schlagworte
ALTENHEIM
HEIMVERTRAG
HEIMTRÄGER
RECHTSPRECHUNG
Zweite
Runde
Sogenannten
Heimkostenprozeß
Entschieden
Entgelt
Aufgrund
Unwirksamer
Erhöhungsverlangen
Geleistet
Wurde
Altenpflege