CareLit Fachartikel

Arbeitsunfähigkeit: Urlaubsanspruch verfällt nicht

Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 34 · S. 1 bis 1

Dokument
395785
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Büser, W.
Ausgabe
Heft 34 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BERUF ARBEITSUNFÄHIGKEIT Urlaubsanspruch verfällt nicht Wer krank ist, der kann sich nicht im Urlaub erholen. Das hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich festgestellt. Daraus folgt, dass Krankheitstage während des Urlaubs vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden müssen. Letzteres gilt in einem Arbeitsverhältniss „endlos“. Dies haben der Europäische Gerichtshof und auch das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Zeit der Arbeitsunfähigkeit, und dauert sie noch so lange, dürfe nicht dazu führen,

Schlagworte

Arbeitsunfähigkeit Urlaubsanspruch Krankheitstage Arbeitgeber ärztliches Attest familienfreundliches Krankenhaus Marburger Bund Vereinbarkeit von Familie und Beruf Absenteeism Sick Leave Family Employment Hospitals Work-Life Balance Deutsches Ärzteblatt