CareLit Fachartikel
Arbeitsunfähigkeit: Urlaubsanspruch verfällt nicht
Büser, W. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 34 · S. 1 bis 1
Dokument
395785
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
BERUF ARBEITSUNFÄHIGKEIT Urlaubsanspruch verfällt nicht Wer krank ist, der kann sich nicht im Urlaub erholen. Das hat das Bundesarbeitsgericht grundsätzlich festgestellt. Daraus folgt, dass Krankheitstage während des Urlaubs vom Arbeitgeber gutgeschrieben werden müssen. Letzteres gilt in einem Arbeitsverhältniss „endlos“. Dies haben der Europäische Gerichtshof und auch das Bundesarbeitsgericht entschieden. Eine Zeit der Arbeitsunfähigkeit, und dauert sie noch so lange, dürfe nicht dazu führen,
Schlagworte
Arbeitsunfähigkeit
Urlaubsanspruch
Krankheitstage
Arbeitgeber
ärztliches Attest
familienfreundliches Krankenhaus
Marburger Bund
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Absenteeism
Sick Leave
Family
Employment
Hospitals
Work-Life Balance
Deutsches Ärzteblatt