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Umsatzeinbußen: Praxen können Kurzarbeit beantragen

Hillienhof, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 30 · S. 1 bis 1

Dokument
395976
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Hillienhof, A.
Ausgabe
Heft 30 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

BERUF UMSATZEINBUSSEN Praxen können Kurzarbeit beantragen Niedergelassene Ärzte können für ihre Praxismitarbeiter einen Antrag auf Kurzarbeit stellen. Darauf hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) Ende Mai hingewiesen. Angesichts der durch die Honorarreform befürchteten Umsatzverluste sollten Ärzte rechtzeitig überlegen, wie sie ihre Praxisexistenz auch in wirtschaftlich schweren Zeiten sichern. Eine Option sei der Antrag auf Kurzarbeitergeld. „Es ist Fakt, dass viele Ärzte ernsthaft

Schlagworte

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