CareLit Fachartikel

Die Sicherheit des Patienten muß oberstes Gesetz sein Zur Sorgfaltspflicht bei der Betreuung von behinderten Patienten

Schell, W. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1996 · Heft 12 · S. 892 bis 893

Dokument
39614
CareLit-ID
Jahr
1996
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Schell, W.
Ausgabe
Heft 12 / 1996
Jahrgang 65
Seiten
892 bis 893
Erschienen: 1996-12-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Träger von Krankenhäusern und Heimen haben zu gewährleisten, daß die aufgenommenen Personen durch die Betreuung während des Aufenthaltes in der Einrichtung keinen Schaden erleiden. Der Klinikträger ist dafür verantwortlich, daß die vereinbarten Dienstleistungen fachund sachgerecht erbracht werden. Bei der stationären Behandlung im Krankenhaus muß die Sicherheit des Patienten oberstes Gesetz sein.

Schlagworte

KRANKENHAUS SORGFALTSPFLICHT BEHINDERTER PATIENT BETREUUNG SICHERHEIT PERSONEN PATIENTEN Krankenhaus Umschau Kulmbach