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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Änderungen der Anlage 3 (Mutterpass) durch den Unterausschuss

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
396173
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 26 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1384 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 26⏐26. Juni 2009 BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER vorliegen, wird der Arzt meistens erst einmal einige Monate abwarten, da die Zellveränderungen höchstwahrscheinlich von selbst wieder verschwinden. Bei schweren Zellveränderungen oder wenn leichte Zellveränderungen länger bestehen, wird der Arzt sie weiter abklären. Üblicherweise werden Sie mit einer speziellen Lupe (Kolposkopie, Scheidenspiegelung) untersucht, eventuell wird eine Probe entnommen. Wenn eine

Schlagworte

Mutterschafts-Richtlinien Mutterpass Früherkennung Gebärmutterhalskrebs Pap-Test Tumorvorstufen Ultraschalldiagnostik Qualitätssicherung S3-Leitlinie Depression Maternal Health Guidelines Cervical Cancer Pap Smear Tumor Markers Ultrasound Deutsches Ärzteblatt