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Arbeitsrecht: Was in Arbeitsverträgen geregelt sein sollte

Adams, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 26 · S. 1 bis 1

Dokument
396180
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Adams, A.
Ausgabe
Heft 26 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 26⏐26. Juni 2009 [103] BERUF G rundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder durch bloße einvernehmliche Aufnahme der Tätigkeit geschlossen werden. Berufsausbildungsverträge bedürfen jedoch zwingend der Schriftform. Auch die Tarifverträge für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern und Universitätskliniken schreiben schriftliche Arbeitsverträge vor. Ein zwingendes gesetzliches Schriftformerfordernis besteht darüber hinaus beim Abschluss eines befristeten

Schlagworte

Arbeitsrecht Arbeitsvertrag Tarifvertrag Kündigungsfristen Nachweisgesetz Nebentätigkeit Ausschlussfristen Arbeitsentgelt Berufsausbildung Schriftform Labor Law Employment Contracts Employment Labor Standards Labor Market Labor Relations