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Kostenerstattung ist unbeliebt

Rieser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
396465
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Rieser, S.
Ausgabe
Heft 21 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

A 1018 Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 21⏐22. Mai 2009 POLITIK setzlich Krankenversicherter über private Abrechnungsstellen unzulässig ist. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts zumindest, solange es dafür keine gesonderte Regelung im SGB V gibt. Die Entscheidung des Gerichts bezog sich auf die Datenweitergabe im Fall von Abrechnungen nach ambulanten Notfallbehandlungen im Krankenhaus. Nach Auffassung der KBV-Rechtsexperten besteht im Fall von Selektivverträgen allerdings eine vergleichbare

Schlagworte

Kostenerstattung gesetzliche Krankenversicherung GKV Datenweitergabe Honorarreform Versorgungsforschung Datenschutz ambulante Versorgung Selektivverträge Patientenrechte Health Insurance Health Policy Patient Rights Health Services Accessibility Health Care Reform Data Protection