CareLit Fachartikel
Arzneimittelrabatte: AOK vergibt Zuschläge
Rabbata, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
396540
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 20⏐15. Mai 2009 A 965 POLITIK des Bürgerlichen Gesetzbuches in Eilfällen auch ein Richter tätig werden, der selbst die Entscheidung zum Wohl des Patienten treffe. Sofern weder die Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung noch eine richterliche Eilentscheidung rechtzeitig möglich seien, greife § 41 Abs. 1 Satz 2 AMG. Danach darf umgehend eine Behandlung eingeleitet werden, „die ohne Aufschub erforderlich ist, um das Leben der
Schlagworte
Arzneimittelrabatte
AOK
Zuschläge
Rabattverträge
Pharmaindustrie
Einsparpotenzial
Therapiefreiheit
Gesundheit
Patienten
Gesetzgebung
Wettbewerbsdruck
Arzneimittel
Drug Costs
Drug Industry
Health Care Reform
Patient Safety