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Arzneimittelrabatte: AOK vergibt Zuschläge

Rabbata, S. · Deutsches Ärzteblatt · 2009 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
396540
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Rabbata, S.
Ausgabe
Heft 20 / 2009
Jahrgang 41
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Deutsches Ärzteblatt⏐Jg. 106⏐Heft 20⏐15. Mai 2009 A 965 POLITIK des Bürgerlichen Gesetzbuches in Eilfällen auch ein Richter tätig werden, der selbst die Entscheidung zum Wohl des Patienten treffe. Sofern weder die Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung noch eine richterliche Eilentscheidung rechtzeitig möglich seien, greife § 41 Abs. 1 Satz 2 AMG. Danach darf umgehend eine Behandlung eingeleitet werden, „die ohne Aufschub erforderlich ist, um das Leben der

Schlagworte

Arzneimittelrabatte AOK Zuschläge Rabattverträge Pharmaindustrie Einsparpotenzial Therapiefreiheit Gesundheit Patienten Gesetzgebung Wettbewerbsdruck Arzneimittel Drug Costs Drug Industry Health Care Reform Patient Safety